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AGB

AGB Paragliding Academy - Kurse und Flugreisen


1. Teilnehmer

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Der Teilnehmer verfügt über Teamgeist und die entsprechende Kondition. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Zur Sicherheit aller Beteiligten entscheidet der Kursleiter über die Teilnahme und Programmänderungen. Witterungsbedingt notwendige Programmänderungen entscheidet der Kursleiter vor Ort. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Unsere Kursbedingungen sind im Internet einsehbar. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Kursbedingungen an. Das Mindestalter für die Teilnahme an einem Gleitschirmkurs ist 14, für die Teilnahme an einer Prüfung 16 Jahre.

2. Anmeldung
Die Anmeldung kann per E-Mail, über ein Anmeldeformular, per Post, per Fax oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung ist erst gültig, wenn 100 Euro anbezahlt wurden und Du Deine gesonderte Auftragsbestätigung erhalten hast. Die vollständige Zahlung muß bei Kursen/ Sicherheitstrainings mind. 14 Tage, bei Flugreisen mind. 4 Wochen vorher auf unserem Konto eingegangen sein, außer eine Barzahlung vor Ort wurde ausdrücklich genehmigt und abgesprochen.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer/ Widerrufsbelehrung
Den Reise-/Kursrücktritt solltest Du uns in Deinem Interesse schriftlich, am besten per E-Mail, mitteilen. Er wird wirksam am Tage des Posteingangs. Bei Rücktritt bis zur 4ten Woche vor Reisebeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 20%, bis zur 3ten Woche fallen 30%, bis zur 2ten Woche 50%, bis zur letzten Woche 70% und bis 0 Wochen (7-0 Tage vor offiziellem Reisebeginn) oder Nichtantritt einer verbindlich angemeldeten Reise bzw. eines Kurses fallen 100% des Reise-/ Kurspreises an. Wir empfehlen hier dringend das Abschließen einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Kurspreises fällt in jedem Fall an. Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellung gültig und bei entsprechender Rücksprache auch verlängerbar. Ein Rücktausch des Gutscheinwertes ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung abzüglich 10% und innerhalb 30 Tagen abzüglich 20% Bearbeitungsgebühr möglich. Ein Teilnehmer, der den Kurs, ein Sicherheitstraining oder eine Flugreise, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Kursbetrages.

Reise- bzw. Kursteilnehmer zu auswärtigen Reiseveranstaltungen kommen selbst in voller Höhe für die Stornierungskosten der Fluggesellschaft, sowie der gebuchten Unterkunft auf (Spanien, Italien, Norwegen und weitere Länder laut Kursausschreibung). Für diese Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung und einer Reiseabbruchversicherung. Die Paragliding Academy haftet nicht für Unfälle/ Reiserücktritte/ Reiseabbrüche usw. des Kursteilnehmers. Der Kurspreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet. Hierfür ist, falls gewünscht, ist eine Versicherung abzuschließen.

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.

4. Rücktritt durch die Paragliding Academy
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist von der Reise/ des Kurses zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei Sicherheitstrainings liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 12 Piloten. Die maximale Pilotenteilnehmerzahl bei 13 Piloten. In Ausnahmefällen und bei einer großen Anzahl Wiederholer pro Kurs, die das Trainingsgebiet bereits kennen und die schon einmal bei einem unserer Sicherheitstrainings dabei waren, kann der Trainingsleiter 14 Piloten für das Training zulassen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, entscheidet die Paragliding Academy gemeinsam mit den Teilnehmern, ob es zu einer Neuauflage bzw. einem Ersatzangebot kommt. Schnupperkurse und Tandemflüge können auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl bzw. ungeeigneter meteorologischer Bedingungen noch am Veranstaltungstag abgesagt und auf einen neuen Termin gelegt werden. Weitere Kurse und Flugreisen können bis einen Tag vor offiziellem Kurs-/ Reisebeginn durch dei Paragliding Academy abgesagt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde oder die meteorologischen Bedingungen eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Die Flugschule/ der Veranstalter übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Der Kursbeitrag wird dann nach Absprache entweder zurück überwiesen, ein Ersatztermin vereinbart oder der Betrag für einen Folgekurs gutgeschrieben.

5. Wetter
Sollten während der Ausbildung oder Fortbildung nicht alle Flüge beendet werden, können diese zu einem späteren Kurstermin innerhalb eines Jahres nach Anmeldung ohne weitere Kursgebühren nachgeholt werden, wenn entsprechende Termine angeboten werden und genügend Kursplätze frei sind. Bei Sicherheits- und Freestyletrainings erfolgt eine anteilsmäßige Rückerstattung des Kurspreises bei nicht erreichter Mindestflugzahl. Beim 5 Tages Training sind dies 3 Flüge, beim 6 Tages Training sind dies 3 Trainingsflüge plus 1 Flug Molveno. Die Kosten gliedern sich wie folgt auf:

Sicherheitstraining/ Acrotraining:
Anreisetag, Materialcheck, Theorie und Videoanalyse: 80 Euro pro Person.
1ter Flug: 150 Euro pro Person
2ter Flug: 130 Euro pro Person
3ter Flug: 100 Euro pro Person
Molveno Performance/"Chill out" Flug: 70 Euro (nur beim 6 Tages Training enthalten)

Für weitere Flüge, die über die Mindestflugzahl hinaus geht, werden keine extra Kosten berrechnet. Diese sind im Kurspreis inkludiert. Die Paragliding Academy entscheidet, wieviele Flüge pro Tag durchgeführt werden.

Für Inhaber der A-/B-Lizenz erfolgt die Teilnahme an den Flugwochen und Flugfreizeiten diesbezüglich auf eigenes Risiko. Wir übernehmen keine Garantie für meteorologische Bedingungen bzw. schlechtes Wetter. Eine Erstattung der Reise-/ Kurskosten aufgrund meteorologischer Bedingungen, außer im Falle einer Verschiebung/ Absagung durch die Paragliding Academy, ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Kursleiter, den Flugbetrieb abhängig von den Wetterbedingungen jederzeit abzuändern oder einzustellen.

6. Kompetenzen
Den Anweisungen des Flugschulpersonals/ des Trainingsleiters und deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung kann der Ausschluß aus dem Kurs bzw. der Flugreise erfolgen.

7. Haftungsausschluss
Die Haftung der Flugschule, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer, -Assistenten und ihres Personals für Schäden des Flugschülers, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig von Schadensursache und -hergang, sowie Art und Höhe des Schadens. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise, einem Schulungstag oder Tandemflug geben. Für alle Teilnehmer und Kursleiter besteht über den Veranstalter eine Haftpflichtversicherung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Minimierung des Sportverletzungsrisikos bei Start und Landung empfehlen wir hohes, festes, knöchelstützendes Schuhwerk.

8. Versicherung
Unsere Fluggeräte sind haftpflichtversichert. Bei der Benutzung von Schulschirmen ist der Schüler entsprechend den Vorschriften des Luftverkehrsgesetztes bis 1, 28 Mio. € Schadenssumme haftpflichtversichert. Jeder Fluglehrer kann einen Schüler bei Nichteinhaltung einer Lehranweisung oder wegen mangelnder Befähigung von der weiteren Teilnahme ausschließen. Bei Beschädigung von Schulungsschirmen ist der Schüler nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die Beschädigung auf Grund eines Verstoßes gegen die Lehranweisung entstanden ist. Der besondere Risikogehalt des Gleitschirmfliegens macht trotz Abschluss einer Fluglehrerhaftpflicht- und Gerätehaftpflichtversicherung durch die Schule folgende Haftungsregelung notwendig:

- Die Schule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung (ohne bei den Genannten für den Schaden Rückgriff zu nehmen) für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung der oben Genannten ist für Schäden des Schülers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Schüler übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintritts, der Person des Schädigers und des Geschädigten, Zustand der Haltung des Schädigenden bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art. Der Haftungsausschluss gilt auch bei grober Fahrlässigkeit des oben Genannten. Wiederbeschaffungskosten für Verlorengegangenes sowie Reparaturkosten für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden an Schul- /Leihgeräten übernimmt der Kursteilnehmer.

- Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter. Gleitschirmfliegen ist nicht als so genannte Gefahrensportart eingestuft. Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind über die neue Aktivität zu informieren. Bei bestehenden Versicherungen wird dies in der Regel widerspruchslos akzeptiert. Bei der Unfallversicherung sind jedoch Mehrbeiträge für Flugsport zu bezahlen. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Schäden
Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Deines Eigentums. Beschädigungen an Ausrüstungsgegenständen der Paragliding Academy sind vom Teilnehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

10. Kurspreise und Leistungsänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Veröffentlichung bekannten Stand. Die Paragliding Academy behält sich vor, den im Kurs-/Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren usw., zu ändern.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Kurs-/Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Kurs-/Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Paragliding Academy ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls hat dann der Kunde das Recht vom Kurs bzw. der Reise zurück zu treten oder eine Umbuchung vorzunehmen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Flugschule/ des Gewerbes in Rettenberg.

Stand: 02.11.2008


AGB Paragliding Academy - Tandemflüge


1. Allgemeines

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zuhaben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht.

Die erforderliche Flugausrüstung (Schirm, Gurtzeug, Rettungsgerät, Helm) wird dem Passagier für die Dauer des Tandemfluges von der Paragliding Academy gestellt. Die Bedingungen der Paragliding Academy erkenne ich durch Absenden meiner Anmeldung/Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder meine Unterschrift/Einlösung meines Tickets an. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind beim Standardticket nicht in der Fluggebühr enthalten.

Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reißfeste Handschuhe zu tragen. Der Tandempilot verpflichtet sich, Helm, ggf. Flugoverall und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen. Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Elternteile/des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Piloten führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb bei der Paragliding Academy ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Bei Schäden an Personen durch Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten haftet der Passagier. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige, vom Passagier verursachte Schäden an Ausrüstung, Piloten oder an Dritten haftet der Passagier.


2. Bezahlung
Der Passagier/Besteller eines Fluggutscheins verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Fluggebühr. Die Fluggebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch die Paragliding Academy schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Bei Bestellung eines Flugtickets wird dieses mit der Rechnung unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Tickets verfallen 24 Monate nach Ausstellungsdatum. Ansprüche auf Rückzahlung oder Erweiterung des Zeitraumes seitens des Teilnehmers bestehen für den Zeitraum nach 2 Jahren nicht mehr.


3. Rücktritt durch den Passagier/ Wiederrufsbelehrung
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (z.B. Gutschein) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich. Gutscheine sind 1 Jahr ab Ausstellung gültig und bei entsprechender Rücksprache auch verlängerbar.

Erscheint der Passagier ohne Benachrichtigung des Piloten/ der Paragliding Academy nicht zum vereinbarten Termin, ist der volle Preis des Fluges zu bezahlen.


4. Terminvereinbarung/ Wetter
Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit uns abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Das Fluggelände wird wetterabhängig durch die Paragliding Academy bzw. den Tandempiloten bestimmt. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält. Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers.


5. Haftung und Versicherung
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren!

(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Für Sachschäden an mitgeführten Sachen des Passagiers ("Reisegepäck"), haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 1000 Rechnungseinheiten (ca. 1200 €). Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt diese Haftungsbegrenzung nicht, die Haftung besteht dann unbegrenzt.


6. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB/BB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist Rettenberg.

Stand: 22.04.2008

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